17. Dezember 2021

Revision des Energiegesetzes

Der Kanton Wallis geht neue Wege in der kantonalen Energiepolitik und legt ehrgeizige Massnahmen vor.

Der Kanton Wallis setzt als einer der letzten Kantone die MuKEn 2014 in kantonales Gesetz um. Der Staatsrat führte im Herbst 21 eine Vernehmlassung dazu durch. Die aeesuisse ist erfreut über die klare Zielsetzung, dass sich der Kanton Wallis zu 100% aus erneuerbarer Energie aus dem Kanton versorgen will.

Neben fast allen Modulen der MuKEn 14 werden für das neue Energiegesetz neue Ansätze vorgeschlagen, welche in keinem anderen Kanton bekannt sind. Da mit wenigen Ausnahmen sehr viel Handlungsraum dem zuständigen Amt zukommt, hat sich die aeesuisse in der Vernehmlassung zurückhaltend zu den neuen Modulen geäussert.

Es handelt sich um folgende Module in den drei Bereichen Gebäude, Energiewirtschaft und Mobiliät

 

Gebäude

  1. Sanierungspflicht alter Gebäude
  2. Eigenstromerzeugung bei bestehenden Gebäuden
  3. Neue Gebäude mit hohen energetischen Auswirkungen müssen vorgängig ein Energiekonzept erstellen
  4. Neue Verbrauchsstandorte mit hohen energetischen Auswirkungen müssen vorgängig ein Energiekonzept erstellen
  5. Deckung des Strombedarfes zur Kühlung, Befeuchtung und Entfeuchtung von Gebäuden durch Eigenstromerzeugung
  6. Umfassendes Monitoring der Energiedaten
  7. Einführen der Gesamtenergieeffizienz

 

 Energiewirtschaft

  1. Die rechtliche Grundlage für Beteiligungen der öffentlichen Hand wird explizit geschaffen
  2. Netzbetreiber müssen die den unabhängige Energieproduzenten von Wärme und erneuerbarem Gas ihre Produkte abnehmen bis zu einer gewissen Grösse
  3. Der Kanton erstellt eine Vertriebsplattform für erneuerbare und einheimische Energieproduktion
  4. Sanktionen bis zu 100’000.- (statt wie bisher 40’000.-)

 

 Mobilität

  1. Schaffung der rechtlichen Grundlage zur Förderung nachhaltiger Mobilität
  2. Vorschriften zur Erstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden